Die Besuchenden müssen in der Lage sein, die AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen (...mehr dazu) anzuerkennen.
Es geht nicht nur um die persönliche Anerkennung der AGB durch die Besuchenden, sondern auch um die Anerkennung und Verantwortung für die Folgen der Anerkennung der AGB für die Organisation, welcher der Besuchende im Moment seines Besuches angehört.
Können oder dürfen die AGB nicht anerkannt werden, hilft der Klick auf die "leere Seite", um das Lebenswerk sofort zu verlassen.
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